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Kfz Versicherung in Bremen
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Wer sich entschlossen hat, zu Beginn eines neuen Jahres sein Auto bei einer anderen Autoversicherung zu versichern, muss die Kündigung der bisherigen KFZ Versicherung bis spätestens zum 30. November seiner KFZ Versicherung mitteilen. Die sicherste Zustellung der Kündigung ist die mit Einschreiben-Rückschein. Verstreicht diese Kündigungs-Frist, läuft der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr weiter.
Etwas anders stellt es sich dar, wenn während eines Jahres das Fahrzeug verkauft wird und somit der Versicherte den KFZ Versicherungsschutz nicht mehr benötigt. Dann hat er ein außerordentliches Kündigungsrecht und kann für den Fall, dass er ein neues Auto kauft, dieses dann bei einer anderen Kfz-Versicherung seiner Wahl neu versichern. Der Vertrag läuft aber auch in diesem Fall nur bis zum Jahresende.
Der Versicherungsnehmer hat zudem das Recht einer außerordentlichen Kündigung seiner Kfz-Versicherung, wenn die Versicherung die Prämie erhöht. Die Kündigung kann aber erst zum 30. November des Jahres mit Wirkung zum 31. Dezember des Jahres ausgesprochen werden.
Autokredit
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